Honorare

Honorare für Dienstleistungen werden prinzipiell nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Höhe der Stundensätze richtet sich nach der Komplexität und dem Interessewert des Mandates. Leistungen von qualifizierten Mitarbeitern und des Sekretariats werden ebenfalls nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.

An Stelle der üblichen Kanzleiauslagen wird ein Spesenaufwand von 3 % auf dem Gesamthonorar erhoben. Mandatsspezifische Auslagen wie Gebühren, Reisespesen und Dritthonorare etc. werden separat in Rechnung gestellt.

Für Verwaltungsrats- und Stiftungsratshonorare werden prinzipiell von den übrigen Honoraren und Aufwendungen unabhängige jährliche Pauschalen vereinbart.

Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel periodisch, in Einzelfällen auch erst nach Abschluss des Mandates. Alle Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.